Gesetzegrundlage

Erfahren Sie mehr über die Gesetzesgrundlage hinter der DIN 14675 Norm.

Die Zertifizierung betrifft Fachplaner und Facherrichter für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675. Nach Ablauf der Übergangsfrist zum 1. November 2003 dürfen Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung zur Feuerwehr nur noch von entsprechend zertifizierten Fachfirmen geplant, projektiert, montiert, in Betrieb genommen, abgenommen oder regelmäßig instand gehalten werden. Betroffen hiervon sind also sowohl Fachplaner (Ing. und Planungs-Büros) als auch Facherrichter (Elektrikerbetriebe).

Einem derartigen Zertifizierungsverfahren können sich diese Fachfirmen unterziehen, die alle oder auch nur Teile der folgenden Leistungen im Bereich Brandmeldeanlagen anbieten:

  • Planung
  • Projektierung
  • Montage und Installation
  • Inbetriebsetzung
  • Abnahme
  • Instandhaltung (Wartung und Inspektion)

Die fachlichen Vorgaben sind in den Phasen der DIN 14675 festgelegt. Die technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehr (TAB) sind von Stadt zu Stadt lokal und relativ individuell aufgestellt. Viele TAB’s erfuhren nach 2003 eine Änderung. Was wurde geändert? Natürlich wurde eine technische Aktualisierung vorgenommen. Und die Forderung zur Einhaltung der DIN 14 675 wurde integriert. In vielen TAB’s ist dies auch unmissverständlich hineingeschrieben worden: Eine Zertifizierung nach DIN 14675 wird verlangt.

Aktuelle Beispiele

Hier ein paar aktuelle Beispiele für Sie, sehen Sie selbst:

TAB Mettmann

Stand: 04.2020

TAB Bamberg

Stand: 03.2020

TAB Düsseldorf

Stand: 01.2020

TAB Rastatt Landkreis

Stand: 12.2019

TAB Rems-Murr-Kreis

Stand: 11.2019

TAB Rhein-Sieg-Kreis

Stand: 10.2019

TAB Nordheim Landkreis DIN 14675

Stand: 09.2019

TAB Bielefeld DIN 14675

Stand: 08.2019

TAB Nordsachsen-Landkreis DIN 14675

Stand: 07.2019

TAB Alb-Donau-Kreis DIN 14675

Stand: 06.2019